Vereinbarung über das Google Workspace-Empfehlungsprogramm
Diese Vereinbarung über das Google Workspace-Empfehlungsprogramm
("Vereinbarung") wird zwischen Google Ireland Limited ("GIL") und Google
Commerce Limited ("GCL"), beide mit Sitz in Gordon House, Barrow Street,
Dublin 4, Irland (gemeinsam als "Google" bezeichnet), und der
Einzelperson oder Rechtspersönlichkeit getroffen, die dieser Vereinbarung
zustimmt ("Teilnehmer"). Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme des
Teilnehmers am hier beschriebenen Google Workspace-Empfehlungsprogramm
("Programm"). Wenn Sie im Namen des Teilnehmers zustimmen, verbürgen Sie,
dass Sie (a) über die uneingeschränkte rechtliche Befugnis verfügen, den
Teilnehmer an diese Vereinbarung zu binden; (b) diese Vereinbarung gelesen
und verstanden haben; (c) deren Bestimmungen im Namen des Teilnehmers
zustimmen. Sollten Sie rechtlich nicht befugt sein, den Teilnehmer zu binden,
klicken Sie bitte nicht auf die Schaltfläche "Senden" weiter unten. Diese
Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und Google tritt an dem Tag in Kraft, an
dem der Teilnehmer ihr auf elektronischem Wege zustimmt ("Datum des
Inkrafttretens").
1. Definitionen
"Vertragsjahr" bezeichnet den Zeitraum eines Jahres, der am Datum des
Inkrafttretens oder am entsprechenden Jahrestag des Inkrafttretens (je nach
Fall) beginnt.
"Benutzerdefinierte URL" bezeichnet die eindeutige URL, anhand derer
berechtigte Empfehlungskunden, die vom Teilnehmer übermittelt wurden, dem
Programmkonto des Teilnehmers zugeordnet werden.
"Domains-Widget" bezeichnet ein einbettbares JavaScript-Widget, über das
Nutzer auf der Website eines Teilnehmers Domainnamen registrieren und die
Dienste erwerben können. Die Verwendung des Widgets unterliegt den Google-Nutzungsbedingungen für das Domains-Widget.
"Berechtigter Empfehlungskunde" bezeichnet einen neuen Kunden-Lead für die
Dienste, der (a) möglicherweise in einem Onlinekauf der Dienste unmittelbar
von GIL oder GCL resultiert und bei dem es sich (b) nicht um einen nicht
berechtigten Empfehlungskunden handelt.
Das "Datum für die Bemessung von Prämien" bezeichnet das Datum im
Bemessungszeitraum für Prämien, an dem die Anzahl der empfohlenen Endnutzer
am niedrigsten ist. Die Bestimmung des Datums erfolgt nach Ablauf des
Bemessungszeitraums für Prämien und gemäß Abschnitt 13.5.
Der "Bemessungszeitraum für Prämien" bezeichnet den Zeitraum ab dem
15. Tag nach Beginn des Mindestkaufzeitraums und endet gemäß
Abschnitt 13.5 mit dem Ende des Mindestkaufzeitraums.
"Incentives" bezeichnet einlösbare Gutscheine, Gutscheincodes und andere
Anreize, die der Teilnehmer für die Bewerbung und das Marketing der Dienste
im Rahmen dieser Vereinbarung einsetzen kann.
"Nicht berechtigte Teilnehmer" bezeichnet behördliche Einrichtungen und deren
Mitarbeiter, politische Parteien und Kandidaten sowie Vertreter,
Vertragspartner oder Mitarbeiter von Google oder einem mit Google verbundenen
Unternehmen.
"Nicht berechtigte Empfehlungskunden" sind behördliche Einrichtungen und
deren Mitarbeiter, Bildungseinrichtungen, politische Parteien und Kandidaten
sowie sämtliche derzeitige und ehemalige Kunden der Dienste, d. h. alle
Kunden, die bereits zu irgendeinem Zeitpunkt die Dienste von Google erworben
haben. Dies gilt für direkt oder über einen Reseller erworbene
Google-Dienste. Dazu gehören auch Kunden, die sich zuvor als berechtigte
Empfehlungskunden qualifiziert haben und Aufträge verlängern, die zuvor als
gültige Transaktionen eingestuft wurden.
"Mindestkaufzeitraum" bezeichnet den 90-tägigen Zeitraum, der mit dem Datum
des Abschlusses einer gültigen Transaktion beginnt.
"Offlinevereinbarung" bezeichnet einen offline getätigten Kauf der Dienste
durch einen vom Teilnehmer an Google übermittelten, berechtigten
Empfehlungskunden. Ausgangspunkt ist dabei das Ersuchen des Empfehlungskunden
um Änderung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Onlinevertragsbedingungen von
Google für die Dienste oder irgendein anderer Grund, aus dem der Kauf nicht
online abgeschlossen werden kann.
"Datenschutzerklärung" bezeichnet die Datenschutzerklärung unter https://www.google.com/policies/privacy/.
"Programmübersicht" bezeichnet mehrere anwendbare Nutzungsbedingungen des
Programms, die Teil dieser Vereinbarung sind und die Google über das
Ressourcenportal zur Verfügung stellt.
"Empfehlungsprämie" hat die in Abschnitt 12.1. angegebene Bedeutung.
"Empfohlener Endnutzer" hat die in Abschnitt 12.1. angegebene Bedeutung.
"Ressourcenportal" bezeichnet die Website, die Google dem Teilnehmer zur
Verfügung stellt und die Ressourcentools und Informationen zum Programm
enthält.
"Dienste" bezeichnet die von Google im Allgemeinen als Google Workspace
verkauften Google Workspace-Hauptdienste. Diese Dienste werden unter https://workspace.google.com/terms/user_features.html
näher beschrieben, wobei die URL und/oder Dienstbeschreibungen gelegentlich
von Google geändert werden können.
"Dauer" hat die in Abschnitt 13.1 beschriebene Bedeutung.
"Gebiet" bezeichnet die unter der folgenden URL unter "EMEA" genannten
Regionen (Google ändert diese URL möglicherweise von Zeit zu Zeit):
https://workspace.google.com/landing/partners/referral/countries.html.
"Gültige Transaktion" bezeichnet den erstmaligen Kauf der Dienste durch einen
berechtigten Empfehlungskunden, der von einem Teilnehmer mithilfe der
benutzerdefinierten URL des Teilnehmers an Google übermittelt wurde und für
den Folgendes gilt: (a) Der Kauf bezieht sich auf eine einzelne Domain; (b)
der Kauf gilt mindestens für den Mindestkaufzeitraum; (c) der Kauf kann
mithilfe der benutzerdefinierten URL des Teilnehmers dem Teilnehmerkonto
zugeordnet werden; (d) der Kauf erfolgt online und direkt über GIL oder GCL;
(e) der Kauf wurde in Rechnung gestellt und vollständig bezahlt.
2. Voraussetzungen für Teilnehmer Der Teilnehmer muss
folgende Voraussetzungen erfüllen, um am Programm teilnehmen zu können: (a)
Der Hauptgeschäftssitz oder -wohnsitz des Teilnehmers muss sich im Gebiet
befinden; (b) der Teilnehmer muss ein Bankkonto im Gebiet haben; (c) es darf
sich nicht um einen nicht berechtigten Teilnehmer handeln. Google-Reseller
und Mitarbeiter von Google-Resellern dürfen also vorbehaltlich
Abschnitt 14.2 am Programm teilnehmen.
3. An berechtigte Empfehlungskunden gerichtete Werbe- und
Marketingmaßnahmen In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung
bewirbt und vermarktet der Teilnehmer die Dienste ausschließlich bei
berechtigten Empfehlungskunden, deren Hauptgeschäftssitz sich im Gebiet
befindet. Der Teilnehmer sieht davon ab, die Dienste bei nicht berechtigten
Empfehlungskunden zu bewerben und zu vermarkten.
4. Bereitstellung der benutzerdefinierten URL und Incentives
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung stellt Google (a) dem
Teilnehmer eine benutzerdefinierte URL zur Verfügung und kann (b) dem
Teilnehmer Incentives geben. Die benutzerdefinierte URL und die Incentives
dürfen nur an potenzielle berechtigte Empfehlungskunden mit
Hauptgeschäftssitz im Gebiet weitergegeben werden (dies gilt auch für die
Veröffentlichung auf der Website des Teilnehmers sowie in dessen sonstigen
Marketingmaterialien für die Dienste). Auf Anweisung von Google hat der
Teilnehmer die Bereitstellung der benutzerdefinierten URL und der Incentives
an andere einzustellen. Dies liegt im alleinigen Ermessen von Google. Die
Verwendung der Incentives kann zusätzlichen Nutzungsbedingungen unterliegen,
die Google bei der Bereitstellung der Incentives angibt
("Incentive-Bedingungen"). Der Teilnehmer weist die Incentive-Bedingungen bei
der Bereitstellung von Incentives stets klar und deutlich aus.
5. Programmübersicht Die Programmübersicht ist ausdrücklich
Teil dieser Vereinbarung und verfügbar unter https://referworkspace.app.goo.gl/program-guide-de sowie über
das Ressourcenportal. Google kann die Programmübersicht anpassen und die
Bedingungen für die Empfehlungsprämien, Incentives und andere Programmdetails
ändern. Google weist den Teilnehmer auf derartige Änderungen hin
(beispielsweise per E-Mail). Die Bedingungen einer solchen Programmübersicht
treten an dem Datum in Kraft, an dem Google den Teilnehmer über die
Verfügbarkeit der Programmübersicht in Kenntnis setzt. Zu diesem Zeitpunkt
werden sie auch Teil dieser Vereinbarung. Der Teilnehmer bewirbt die Dienste
in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Programmübersicht. Im Falle eines
Widerspruchs zwischen der Programmübersicht und den sonstigen Bestimmungen
dieser Vereinbarung hat die Programmübersicht Vorrang.
6. Marketing
6.1 Marketingmaterialien Alle Marketingmaterialien
(einschließlich des Inhalts von E-Mails) müssen folgende Voraussetzungen
erfüllen: (a) Sie müssen sämtlichen von Google angegebenen
Programmanweisungen strikt entsprechen. Dazu gehören auch über das
Ressourcenportal zur Verfügung gestellte sowie in der Programmübersicht
enthaltene Anweisungen; (b) Sie müssen alle Bedingungen dieser Vereinbarung
sowie alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einhalten, einschließlich
solche in Bezug auf Marketing, Privatsphäre und Datenschutz. Der Teilnehmer
muss sicherstellen, dass für sämtliche E-Mails Folgendes gilt: (x) E-Mails
werden nur an Empfänger gesendet, die ausdrücklich zugestimmt haben, per
E-Mail vom Teilnehmer über Google-Produkte und -Dienste informiert zu werden.
Empfänger, die dem Erhalt solcher E-Mails widersprochen haben, werden nicht
angeschrieben; (y) Der Teilnehmer bietet dem Empfänger die Möglichkeit, dem
Erhalt zukünftiger Nachrichten des Teilnehmers zu widersprechen; (z) Der
Teilnehmer kennzeichnet die Nachrichten klar und eindeutig als Werbung und
listet sämtliche anwendbaren Incentive-Bedingungen für in der Nachricht
genannte Incentives auf.
6.2 Keine betrügerischen Praktiken oder irreführenden
Aussagen Der Teilnehmer verpflichtet sich, (a) sich nicht an
betrügerischen Handelspraktiken zu beteiligen und keine unautorisierten,
falschen, irreführenden oder rechtswidrigen Aussagen in Verbindung mit dieser
Vereinbarung oder in Bezug auf diese Dienste zu machen; (b) nicht den
Anschein zu erwecken, irgendeine Zusicherung oder Gewährleistung in Bezug auf
die Dienste oder andere von Google bereitgestellte Produkte oder Dienste zu
geben, die für Google bindend ist. Der Teilnehmer ist nicht befugt und gibt
nicht vor, befugt zu sein, Google in irgendeiner Weise zu verpflichten und
gestattet dies auch keiner anderen Person. Der Teilnehmer handelt außerdem
nicht in irgendeiner Art und Weise, die den begründeten Eindruck erwecken
könnte, dass er dazu befugt sei.
7. Antikorruptionsgesetz und Meldung von entsprechenden
Vorfällen Der Teilnehmer hat alle anwendbaren handelsrechtlichen und
öffentlichen Antikorruptionsgesetze ("Antikorruptionsgesetze") einzuhalten.
Dazu gehören der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act von 1977 und
der britische Bribery Act von 2010. Diese Gesetze verbieten es, anderen,
beispielsweise Regierungsbeamten, direkt oder indirekt unlautere Angebote zu
unterbreiten und ihnen dabei irgendetwas von Wert zu versprechen, mit der
Absicht, dadurch ein Geschäft abzuschließen oder zu erhalten, oder um sich
andere unlautere geschäftliche Vorteile zu sichern. Zu "Regierungsbeamten"
zählen Regierungsmitarbeiter, Kandidaten für ein öffentliches Amt und
Mitarbeiter von staatseigenen oder staatlich kontrollierten Unternehmen,
öffentlichen internationalen Organisationen und politischen Parteien.
Außerdem zahlt der Teilnehmer keine Bestechungsgelder; dies sind Zahlungen
die an Amtsträger geleistet werden, damit diese routinemäßige Funktionen
ausführen, zu deren Ausführung sie ohnehin verpflichtet sind. Wenn dem
Teilnehmer in Verbindung mit dieser Vereinbarung verdächtige, rechtswidrige
oder betrügerische Aktivitäten auffallen, meldet er solche innerhalb von zwei
(2) Werktagen nach Bekanntwerden auf der folgenden Seite an Google:
https://workspace.google.com/landing/partners/referral/contact.html.
8. Einschränkungen Der Teilnehmer versendet, veröffentlicht
oder überträgt weder den Namen von Google noch von Google bereitgestellte
Inhalte oder Dienste und nutzt diese auch nicht anderweitig in Verbindung mit
Materialien, Websites oder sonstigen Medien, die (a) unerwünschte,
gewerbliche Massen-E-Mails generieren oder unterstützen; (b) die Rechte
anderer verletzen oder zu einer Verletzung dieser Rechte auffordern; (c)
einem ungesetzlichen, in die Privatsphäre eingreifenden, verletzenden,
verleumderischen oder betrügerischen Zweck dienen; (d) obszöne oder
pornografische Inhalte umfassen. Dies gilt auch für die benutzerdefinierte
URL und die Dienste. Der Teilnehmer sieht außerdem davon ab und erlaubt es
keinen Dritten, (x) die vollständige Ansicht irgendeiner Google-Website als
"Frame" zu gestalten, zu minimieren, zu entfernen oder anderweitig
einzuschränken; (y) Hyperlinks zu Webseiten auf der Google-Website so
einzurichten, dass sie ein neues Browserfenster öffnen; (z) auf andere Weise
Google-Webseiten oder Markenkennzeichen verfälscht darzustellen.
9. Datenschutz
9.1 Google nutzt sämtliche vom Teilnehmer in Verbindung mit
dem Programm bereitgestellten personenbezogenen Daten ("personenbezogene
Teilnehmerdaten") wie folgt: (a) um das Programm zu verwalten; (b) soweit die
personenbezogenen Teilnehmerdaten in Verbindung mit der Zahlung von
Empfehlungsprämien im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden, zum Zwecke
der Buchführung, Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen und Streitbeilegung für
eine Dauer von zehn (10) Jahren nach dem Zahlungsdatum. Vorbehaltlich des
Vorstehenden gilt die Datenschutzerklärung von Google auch für die
personenbezogenen Teilnehmerdaten.
9.2 Der Teilnehmer behandelt sämtliche personenbezogenen
Daten, die er in Bezug auf berechtigte Empfehlungskunden erhebt, gemäß den
anwendbaren Datenschutzgesetzen. Er stellt außerdem sicher, dass er alle
erforderlichen Einwilligungen einholt, um Folgendes zu gestatten: (a) die
Offenlegung dieser Daten an Google im Rahmen dieser Vereinbarung; (b) die
Nutzung dieser Daten durch Google, damit Google berechtigte Empfehlungskunden
in Bezug auf den Abschluss einer gültigen Transaktion kontaktieren kann.
10. Änderung der Bedingungen Google kann jederzeit und nach
alleinigem Ermessen Folgendes ändern: (a) die Bedingungen für das Programm,
diese Vereinbarung und Programmübersichten; (b) die Höhe der
Empfehlungsprämien und deren Berechnungsmethode; (c) die Voraussetzungen für
berechtigte Empfehlungskunden und gültige Transaktionen; (d) die
benutzerdefinierte URL, Incentives und/oder die Incentive-Bedingungen. Diese
Änderungen bedürfen einer schriftlichen Mitteilung an den Teilnehmer,
beispielsweise per E-Mail. Wenn Google den Teilnehmer über eine geänderte
benutzerdefinierte URL, geänderte Incentives oder geänderte
Incentive-Bedingungen informiert, erklärt sich der Teilnehmer damit
einverstanden, die geänderte URL, die geänderten Incentives oder die
geänderten Bedingungen spätestens 30 Tage nach Bekanntmachung zu
verwenden und sich daran zu halten. Sollte Google den Teilnehmer über eine
Änderung der Höhe der Empfehlungsprämie bzw. deren Berechnungsmethode oder
über geänderte Anforderungen für berechtigte Empfehlungskunden oder gültige
Transaktionen in Kenntnis setzen (beispielsweise durch die Einführung oder
Änderung einer Programmübersicht), gelten derartige Änderungen nur in Bezug
auf berechtigte Empfehlungskunden, die nach Bekanntgabe der Änderungen
übermittelt werden, sowie in Bezug auf gültige Transaktionen, die nach
Bekanntgabe der Änderungen abgeschlossen werden (dies gilt auch für sämtliche
Empfehlungsprämien in Verbindung mit derartigen Empfehlungen und
Transaktionen).
11. Markenkennzeichen Jede Partei besitzt alle Rechte, Titel
und Anteile an Handelsnamen, Marken, Dienstzeichen, Logos und Domainnamen der
jeweiligen Partei ("Markenkennzeichen"). Entsprechend den Bedingungen dieser
Vereinbarung gewährt Google dem Teilnehmer für die Dauer dieser Vereinbarung
eine nicht exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der
Google-Markenkennzeichen. Für diese Lizenz gilt Folgendes: (a) Sie erstreckt
sich nur auf die Markenkennzeichen, die Google zur Verwendung im Rahmen des
Programms gemäß der Informationen im Ressourcenportal bereitstellt; (b) die
Markenkennzeichen dürfen nur zum Zweck der Bewerbung der Dienste eingesetzt
werden. Jegliche Nutzung der Google-Markenkennzeichen muss den zum jeweiligen
Zeitpunkt aktuellen Markenrichtlinien von Google entsprechen. Diese sind zu
finden unter: https://www.google.com/permissions/guidelines.html, wobei
die URL von Zeit zu Zeit durch Google geändert werden kann. Google kann die
nach diesem Abschnitt gewährte Lizenz jederzeit und im alleinigen Ermessen
widerrufen. Dies bedarf einer schriftlichen Mitteilung an den Teilnehmer
(beispielsweise per E-Mail). Entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung
gewährt der Teilnehmer Google für die Dauer dieser Vereinbarung eine nicht
exklusive und nicht unterlizenzierbare Lizenz für die Nutzung der
Markenkennzeichen des Teilnehmers. Diese Nutzung darf ausschließlich
Marketingzwecken für das Programm und sonstigen gegenseitig (zum Beispiel per
E-Mail) vereinbarten Zwecken dienen.
12. Prämien und Zahlungen
12.1 Empfehlungsprämien. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung und
der übrigen Bestimmungen in diesem Abschnitt 12 durch den Teilnehmer
zahlt Google dem Teilnehmer eine einmalige Empfehlungsprämie
("Empfehlungsprämie") pro einzelnem Endnutzer, sofern dieser eine Lizenz für
die Nutzung der Dienste für den gesamten oder einen Teil des
Bemessungszeitraums für Prämien als Ergebnis einer gültigen Transaktion
erwirbt, die während der Laufzeit abgeschlossen wurde. Die Empfehlungsprämie
ist auf maximal 200 Endnutzer pro Kalenderjahr beschränkt. Jeder dieser
individuellen Nutzer wird als "empfohlener Endnutzer" bezeichnet. Höhe und
Währung der Empfehlungsprämie richten sich nach dem Land, in dem der
berechtigte neu geworbene Kunde ansässig ist. Weitere Informationen zu
Empfehlungsprämien und zur Höhe der für jeden empfohlenen Endnutzer zahlbaren
Empfehlungsprämie sind zu finden unter:
https://workspace.google.com/landing/partners/referral/countries.html,
wobei Google die URL von Zeit zu Zeit ändern kann.
12.2 Anzahl der empfohlenen Endnutzer Google bestimmt die
Gesamtzahl der empfohlenen Endnutzer im Sinne von Abschnitt 12.1 anhand
der Anzahl der empfohlenen Endnutzer am Datum für die Bemessung von Prämien.
Die Zahlung durch Google ist auf maximal zweihundert (200) empfohlene
Endnutzer pro Kalenderjahr beschränkt.
12.3 Maximale Empfehlungsprämie pro berechtigtem
Empfehlungskunden Google zahlt dem Teilnehmer für die ersten
einhundert (100) empfohlenen Endnutzer pro berechtigtem und durch den
Teilnehmer eingereichten Empfehlungskunden eine Empfehlungsprämie. Unter
keinen Umständen leistet Google einem Teilnehmer für einen einzelnen
berechtigten Empfehlungskunden eine Zahlung, die über diesen Betrag
hinausgeht.
12.4 Voraussetzungen und Ausschluss In Verbindung mit neu
geworbenen Kunden, die sich nicht als "berechtigte Empfehlungskunden"
qualifizieren, oder mit Transaktionen, die sich nicht als während des
Zeitraums abgeschlossene "gültige Transaktionen" qualifizieren, ist keine
Empfehlungsprämie zu zahlen. Bei Verlängerung einer gültigen Transaktion
werden also keine Empfehlungsgebühren gezahlt. Nichts in dieser Vereinbarung
hindert Google daran, eine Offlinevereinbarung zu treffen, oder verpflichtet
Google, in Verbindung mit einer Offlinevereinbarung Empfehlungsprämien zu
zahlen.
12.5 Zahlungsverfahren Damit der Teilnehmer die
Empfehlungsprämie erhalten kann, muss er zunächst das von Google geforderte
Zahlungsformular für Anbieter ausfüllen. Außerdem muss er über ein gültiges
Bankkonto im Gebiet verfügen. Google überweist dem Teilnehmer die
Empfehlungsprämie auf das Bankkonto, das der Teilnehmer bei der Registrierung
für das Programm und im Zahlungsformular für Anbieter angegeben hat.
Zahlungen nimmt entweder GIL oder GCL vor, je nachdem, ob sich die jeweiligen
Empfehlungsprämien auf eine gültige Transaktion beziehen, die für GIL oder
GCL gilt. Möglicherweise muss der Teilnehmer für den Abschluss eines solchen
Prozesses oder das Ausfüllen eines solchen Formulars weiteren
Zahlungsbedingungen zustimmen. Die Empfehlungsprämie wird dem Teilnehmer
innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Bemessungszeitraums für Prämien,
der zur Bestimmung derartiger Zahlungen verwendet wird, ausgezahlt. Der
Teilnehmer kann zeitweise Zinsen in Höhe von 2 % p. a. über dem
Basiszinssatz der Barclays Bank PLC auf alle im Rahmen dieser Vereinbarung
unstrittigen überfälligen Beträge berechnen. Diese Berechnung erfolgt ab dem
Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung, gleich, ob vor oder
nach einer gerichtlichen Entscheidung. Weitere Informationen zu gültigen
Transaktionen und zur Berechnung der Empfehlungsprämie können hier
angefordert werden:
https://workspace.google.com/landing/partners/referral/contact.html
12.6 Bankverbindung Der Teilnehmer ist allein dafür
verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Bankverbindung richtig und
aktuell ist. Google ist nicht verantwortlich, wenn der Teilnehmer aufgrund
einer von ihm fehlerhaft oder unvollständig angegebenen Bankverbindung keine
Zahlungen erhält.
12.7 Steuern Alle in dieser Vereinbarung ausgewiesenen
Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sämtliche ordnungsgemäß
zahlbare Umsatzsteuer wird nur gegen Erhalt einer gültigen
Umsatzsteuerrechnung gezahlt.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Laufzeit Die vorliegende Vereinbarung beginnt mit dem
Datum des Inkrafttretens und bleibt in Kraft, bis sie von Google oder dem
Teilnehmer gemäß den hierin genannten Bedingungen gekündigt wird (die
"Laufzeit").
13.2 Ordentliche Kündigung Google oder der Teilnehmer können
diese Vereinbarung sofort durch eine schriftliche Mitteilung an die andere
Partei (beispielsweise per E-Mail) kündigen.
13.3 Außerordentliche Kündigung Google oder der Teilnehmer
haben das Recht, diese Vereinbarung unverzüglich durch eine schriftliche
Mitteilung an die andere Partei zu kündigen (beispielsweise per E-Mail),
falls die andere Partei diese Vereinbarung in erheblichem Maße verletzt und
(a) diese Verletzung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Inkenntnissetzung
der Verletzung behebt, oder (b) die Verletzung nicht behoben werden kann.
13.4 Auswirkungen der Kündigung Vorbehaltlich
Abschnitt 13.5 enthebt die Kündigung durch Google oder den Teilnehmer
gemäß Abschnitt 13.2 oder durch den Teilnehmer gemäß Abschnitt 13.3
Google nicht von der Zahlungsverpflichtung:
-
(a) für jede Empfehlungsprämie, die bei Inkrafttreten der Kündigung
bereits zur Zahlung fällig ist (d. h. als Ergebnis einer gültigen
Transaktion, die vor dem Inkrafttreten der Kündigung abgeschlossen wurde,
und eines entsprechenden Bemessungszeitraums für Prämien, der vor diesem
Inkrafttreten abgelaufen ist); oder
-
(b) für jede Empfehlungsprämie, die am Kündigungsdatum noch nicht zur
Zahlung fällig ist (d. h. als Ergebnis eines Bemessungszeitraums für
Prämien, der vor dem Inkrafttreten der Kündigung noch nicht abgelaufen
ist), sofern diese zu einer gültigen Transaktion gehören, die vor
Inkrafttreten der Kündigung abgeschlossen wurde.
Zur Klarstellung und unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel von
Google bedeutet das: Wenn Google diese Vereinbarung aufgrund einer
erheblichen Verletzung durch den Teilnehmer kündigt, verliert der Teilnehmer
sämtliche Rechte an allen noch nicht ausgezahlten Empfehlungsprämien in Bezug
auf jedwede gültige Transaktion, die vor dem Inkrafttreten der Kündigung
abgeschlossen wurde. Mit Kündigung dieser Vereinbarung, egal aus welchem
Grund, werden alle gewährten Lizenzen und Rechte gekündigt und Google sowie
der Teilnehmer stellen die Nutzung der Markenkennzeichen der anderen Partei
ein.
13.5 Bemessungszeitraum für Prämien und Datum nach der
Kündigung Um die Höhe der gemäß Abschnitt 13.4 (b)
zahlbaren Empfehlungsprämie zu berechnen, wird der Bemessungszeitraum für
Prämien herangezogen. Dieser endet am 7. Tag nach dem Inkrafttreten der
Kündigung, der gleichzeitig auch das Datum für die Bemessung von Prämien ist.
Dies gilt ungeachtet sämtlicher anderslautender Bedingungen in dieser
Vereinbarung.
13.6 Fortbestand Bei Kündigung oder Ablauf dieser
Vereinbarung bleiben die Abschnitte 13.4, 13.5, 15, 16 und 17
weiterhin in Kraft.
14. Gewährleistung
14.1 Jede Partei gewährleistet, den Verpflichtungen unter
dieser Vereinbarung mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis nachzukommen.
14.2 Der Teilnehmer gewährleistet Folgendes: (a) Er erfüllt
die in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung dargelegten Voraussetzungen für
Teilnehmer; (b) sein Beschäftigungsvertrag, sofern vorhanden, schränkt seine
Teilnahme am Programm nicht ein und er ist auch anderweitig nicht
eingeschränkt, auch nicht durch einen anderen Vertrag, an den er gebunden
sein könnte, am Programm teilzunehmen oder im Rahmen des Programms
berechtigte Empfehlungskunden einzureichen; (c) er wird im Rahmen dieser
Vereinbarung nicht wissentlich oder in böser Absicht nicht berechtigte
Empfehlungskunden an Google übermitteln; (d) sein Verhalten in Bezug auf
diese Vereinbarung entspricht allen anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen;
(e) sämtliche Websites, Markenkennzeichen und Marketingmaterialien, die in
Verbindung mit dem Programm und vorbehaltlich Abschnitt 11 genutzt
werden, entsprechen allen anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen und verletzen
keine gewerblichen Schutzrechte oder das Recht auf Privatsphäre bzw. die
Datenschutzrechte Dritter.
14.3 Google gewährleistet, dass seine Markenkennzeichen
gemäß Abschnitt 11 keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen.
15. Haftungsausschluss Für das Programm, die Dienste oder
andere von Google nach dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkte oder
Dienste oder geleisteten Zahlungen, gelten ausschließlich die Bedingungen,
Gewährleistungen oder andere Bestimmungen, die ausdrücklich in dieser
Vereinbarung genannt sind. Das bedeutet, es gelten keine stillschweigenden
Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen (darunter
stillschweigende Bestimmungen in Bezug auf zufriedenstellende Qualität,
Gebrauchstauglichkeit oder die Übereinstimmung mit der Beschreibung).
16. Haftungsbeschränkung
16.1 Durch keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird die
Haftung von Google oder dem Teilnehmer für Folgendes ausgeschlossen oder
begrenzt: (a) Tod oder Personenschaden infolge der Fahrlässigkeit einer der
Parteien oder deren Bevollmächtigten, Vertretern oder Mitarbeitern; (b)
Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; (c) Verletzung einer
stillschweigenden Bedingung bezüglich des Rechtsanspruchs oder der
ungestörten Ausübung; oder (d) sämtliche Angelegenheiten, die unter
anwendbarem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden können.
16.2 Vorbehaltlich Abschnitt 16.1 haften weder Google
noch der Teilnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung (ob aufgrund eines
Vertrags, einer unerlaubten Handlung einschließlich Fahrlässigkeit oder
anderweitig) für folgende Schäden, die der anderen Partei entstanden sind
(unabhängig davon, ob diese Schäden von den Parteien am Datum des
Inkrafttretens in Betracht gezogen wurden):
(b) Verlust von erwarteten Einsparungen;
(c) Verlust von Geschäftschancen;
(d) Verlust des Rufs oder Schaden am Firmenwert;
(e) besondere, indirekte oder Folgeschäden.
16.3 Vorbehaltlich der Abschnitte 16.1 und 16.2 ist die
Haftung von Google und dem Teilnehmer gemäß dieser Vereinbarung (ob
vertraglich, durch unerlaubte Handlungen einschließlich Fahrlässigkeit oder
anderweitig) für alle in einem Vertragsjahr entstehenden Handlungen auf (a)
die von Google an den Teilnehmer im jeweiligen Vertragsjahr bezahlte
Gesamtsumme oder auf (b) 25.000 € beschränkt – je nachdem, welcher
Betrag höher ist. Zur Klarstellung: Die vorgenannten Einschränkungen gelten
in Bezug auf Google für die kombinierte Haftung von GIL und GCL.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1 Mitteilungen Sämtliche Mitteilungen müssen in
englischer Sprache und in schriftlicher Form zu Händen der Rechtsabteilung
von Google oder des Teilnehmers erfolgen. Kündigungen oder
Schutzverletzungsmeldungen an die Rechtsabteilung von Google müssen an die
folgenden E-Mail-Adressen gesendet werden: legal-notices@google.com und
googleworkspacereferralprogram@google.com. Alle anderen Mitteilungen müssen
in englischer Sprache und schriftlich an den Hauptansprechpartner der jeweils
anderen Partei gerichtet sein. Mitteilungen gelten als eingegangen, sofern
bzw. sobald sie mit einer schriftlichen oder automatischen
Eingangsbestätigung oder mit einem elektronischen Protokoll bestätigt werden
(je nach Fall).
17.2 Abtretung und Übertragung Der Teilnehmer darf seine
Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht abtreten oder
übertragen, weder im Ganzen noch in Teilen. Jeder dahin gehende Versuch ist
ungültig. Google ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen im
Rahmen dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Einwilligung des
Teilnehmers zu übertragen. Davon ausgenommen ist die Übertragung auf eine
Schwestergesellschaft, auf die Folgendes zutrifft: (a) Der Rechtsnachfolger
hat schriftlich zugestimmt, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden
zu sein; (b) Google hat den Teilnehmer über diese Übertragung informiert.
Google darf seine Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung übertragen, bleibt
aber für alle über Pflichten aus der Vereinbarung sowie für die Handlungen
und Versäumnisse seiner Unterauftragnehmer haftbar.
17.3 Kontrollwechsel Im Falle eines Kontrollwechsels beim
Teilnehmer (beispielsweise durch den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien,
eine Fusion oder sonstige Unternehmenstransaktionen): (a) setzt der
Teilnehmer Google innerhalb von 30 Tagen nach dem Kontrollwechsel
schriftlich davon in Kenntnis; (b) ist Google berechtigt, die vorliegende
Vereinbarung zwischen dem Kontrollwechsel und 30 Tagen nach Erhalt der
schriftlichen Mitteilung jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
17.4 Höhere Gewalt Keine Partei ist haftbar für die
Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen,
wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch Umstände verursacht wird,
die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
17.5 Kein Verzicht Keine Partei wird so behandelt, als habe
sie auf irgendwelche Rechte verzichtet, wenn sie ein Recht im Rahmen dieser
Vereinbarung nicht ausübt oder die Ausübung verzögert.
17.6 Keine Geschäftsbesorgung Durch diese Vereinbarung
entsteht kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft und kein Joint Venture
zwischen den Parteien.
17.7 Keine Vorteile für Dritte Diese Vereinbarung gewährt
einer dritten Partei keine Vorteile, es sei denn, dies wird ausdrücklich
erwähnt.
17.8 Änderungsvereinbarungen Sofern nicht ausdrücklich
anders in der Vereinbarung festgelegt, müssen Änderungsvereinbarungen
schriftlich erfolgen, von GIL, GCL und dem Teilnehmer unterzeichnet werden
und es muss darin ausdrücklich angegeben sein, dass es sich um eine
Änderungsvereinbarung zur vorliegenden Vereinbarung handelt.
17.9 Gesamte Vereinbarung Vorbehaltlich
Abschnitt 16.1 (b) stellt diese Vereinbarung alle Bestimmungen dar,
denen Google und der Teilnehmer zugestimmt haben, und ersetzt alle anderen
Vereinbarungen zwischen den Parteien zu diesem Inhalt. Bei Abschluss dieser
Vereinbarung hat sich keine Partei auf andere als in dieser Vereinbarung
ausdrücklich erklärte Aussagen, Darstellungen oder Gewährleistungen,
unabhängig davon, ob diese fahrlässiger oder argloser Natur sind, verlassen
und es entstehen auf Basis solch nicht ausdrücklich erklärter Aussagen,
Darstellungen oder Gewährleistungen auch keine Rechte oder Rechtsbehelfe.
17.10 Salvatorische Klausel Sollte sich einer der Paragrafen
oder ein Teil eines Paragrafen der vorliegenden Vereinbarung als ungültig,
rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen
Bedingungen dennoch in Kraft.
17.11 Sprachliche Abweichungen Wird diese Vereinbarung in
eine andere Sprache übersetzt und sollte die Übersetzung vom englischen Text
abweichen, ist das englischsprachige Original maßgebend.
17.12 Geltendes Recht – Teilnehmer mit Sitz in der Region EMEA
mit Ausnahme der Vereinigten Arabischen Emirate Die vorliegende
Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht, wobei die Parteien sich im
Falle von vertragsmäßigen oder nicht vertragsmäßigen Streitigkeiten in Bezug
auf diese Vereinbarung der ausschließlichen Rechtsprechung der englischen
Gerichte unterwerfen. Jede Partei kann sich jedoch für eine einstweilige
Verfügung oder ein anderes Mittel zum Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte
an jedes Gericht wenden.
17.13 Geltendes Recht – nur Teilnehmer mit Sitz in den
Vereinigten Arabischen Emiraten Jeder vertragliche oder
außervertragliche Streitfall bezüglich dieser Vereinbarung wird an das
DIFC-LCIA Arbitration Center verwiesen und gemäß den DIFC-LCIA Rules von drei
Schlichtern entschieden, die in Übereinstimmung mit den DFIC-LCIA Rules
ernannt werden. Der Streitfall wird nach englischem Recht entschieden. Das in
englischer Sprache geführte Schiedsgerichtsverfahren findet im DFIC-LCIA
Arbitration Center in Dubai (VAE) statt. Der Schiedsspruch ergeht in
englischer Sprache.